



Für die Einreise werden für über Besucher über 16 ein gültiger Personalsausweis oder Reisepass benötigt, für Personen unter 16 reicht ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Durch das EU-Gesetz können EU-Bürger drei Monate ohne Arbeitserlaubnis in Dänemark leben und arbeiten. Die CPR-Nummer, mit denen in Dänemark alle Personen gekennzeichnet werden, erhält man beim zuständigen dänischen Finanzamt, zusammen mit der Lohnsteuerkarte. Mit Erhalt der CPR-Nummer ist man automatisch kostenlos krankenversichert. Weitere Informationen finden Sie hier: »» Einreise für Deutsche »» Lage »» Geld & Währung »» Einwohner »» Sprache »» Zeitverschiebung »» Stromspannung »» Telefon »» Mobilfunk »» Internet »» Feiertage »» Öffnungszeiten »» Kleidung |